Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und das Ordnungswidrigkeitenverfahren dienen der Ahndung genereller Bagatellen im Straßenverkehr, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, „Ampel“-Verstöße, Parkvergehen, Handyvergehen, etc. Die Aufklärung und Ahndung gliedert sich in bis zu drei Schritte. Zunächst ermittelt die Verwaltungsbehörde (Bußgeldstelle/Polizei) und ahndet das festgestellte Verhalten mit einem Bußgeldbescheid (Vorverfahrens). Wird gegen den Bußgeldbescheid ein Einspruch eingelegt, prüft die gleiche Behörde zunächst die Zulässigkeit des Einspruchs und entscheidet sodann bei gegebener Zulässigkeit über die Rücknahme des Bußgeldbescheides oder ob weitere Ermittlungen angestellt werden müssen. Sie kann den ursprünglichen Bescheid auch zurück nehmen und einen zweiten Bußgeldbescheid mit einer nachteiligeren Rechtsfolge festsetzen. Hält die Behörde am Bescheid fest, legt sie ihn der Staatsanwaltschaft vor. Die Staatsanwaltschaft überprüft selbst, ob das Verfahren eingestellt wird oder weitere Ermittlungen angestellt werden oder ob sie das Verfahren an das Amtsgericht weiterleitet (Zwischenverfahren). Der Bußgeldbescheid wirkt in diesem Fall wie einen Eröffnungsbeschluss für das gerichtliche Verfahren. Der Amtsrichter prüft nun selbst die Zulässigkeit des Einspruchs und ob der vorgeworfene Sachverhalt hinreichend aufgeklärt ist. Ist dies der Fall, so kann er entweder im schriftlichen Verfahren durch Beschluss entscheiden, diese Entscheidung darf nicht zum Nachteil des Betroffenen vom Bußgeldbescheid abweichen, oder er entscheidet nach einem Termin durch Urteil, dann darf er auch zum Nachteil des Betroffenen vom Bußgeldbescheid abweichen und kann auch zum Strafverfahren übergehen (gerichtliches Verfahren). Gegen die Entscheidung kann Rechtsbeschwerde eingelegt werden (Rechtsmittel).

In allen Verfahrensabschnitten kann die Kanzlei Sie beraten und vertreten.

Wenden Sie sich an die Kanzlei und vereinbaren Sie einen Termin. Hier wird Ihnen geholfen.

Zur Vorbereitung eines Termins sollten Sie folgende Unterlagen vorab per E-Mail an die Kanzlei senden:

    1. Ausgefüllten Mandantenbogen/Fragebogen mit unterzeichneter Belehrung
    2. Zeugenfragebogen/Anhörungsbogen/polizeiliche Vorladung zur Aussage/Bußgeldbescheid soweit vorhanden, mitbringen
    3. Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    4. Daten zum benutzten Kraftfahrzeug (Typ, amtliches Kennzeichen)
    5. Daten zu Fahrer und Halter
    6. schriftliche Darstellung des Sachverhalts unter Angabe von Zeugen
    7. Skizzen, Zeitskalen des Sachverhalts
    8. Unterlagen bzgl. einer etwaig bestehenden Rechtsschutzversicherung

Über uns

Die Kanzlei besteht seit 2007 in Berlin. Das Team setzte sich zunächst aus einem Rechtsanwalt und einer freiberuflichen Mitarbeiterin zusammen. Mit den Jahren kamen Standorte hinzu und die Anzahl der Rechtsträger sowie der Angestellten wuchs. Das Anliegen der Kanzlei ist es, die von hier vertretenen Mandanten mit hoher Kompetenz zu beraten und sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich engagiert zu begleiten. Wertgeschätzt werden von den Mandanten die gebotene Expertise, die gute Erreichbarkeit der Kanzlei, die zeitnahe Terminvergabe, der persönliche Kontakt zu den Anwälten und Mitarbeitern sowie die erfolgsorientierte und rasche Bearbeitung der jeweiligen rechtlichen Interessen.

KONTAKTIEREN SIE UNS!