
Aufhebungs- bzw. Auflösungsvertrag
Mittels eines Aufhebungsvertrags kann einvernehmlich das Vertragsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet werden. Dem Arbeitnehmer droht jedoch bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages eine 12 wöchige Sperrzeit beim ALG I Bezug, die bei Beachtung einiger Kriterien (u. a. Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist) vermieden werden kann. Hat der Arbeitnehmer bereits einen neuen Arbeitgeber, ist die Sperrzeit für ihn irrelevant. Kündigungsschutzvorschriften gelten alle nicht.
In einem Aufhebungsvertrag können neben
- der Beendigung
auch
- die Zahlung einer Abfindung,
- der Inhalt eines qualifizierten Zeugnisses,
- die bezahlte Freistellung mit Anrechnung Urlaub und Mehrarbeit
- ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot
- Auflistung von Arbeitsmitteln (z. B. Dienstwagen,…) mit Regelung des Rückgabezeitpunkts
- Betriebliche Altersversorgung
- Rückzahlungspflichten des Arbeitnehmers bzw. Erlass dieser,
- Geheimhaltungsklausel
- Erledigungsklausel / Ausgleichsklausel
geregelt werden.
Abwicklungsvertrag
Der Abwicklungsvertrag beendet nicht das Arbeitsverhältnis. In einem Abwicklungsvertrag werden die Rechte und Pflichten, wie bei einem Aufhebungsvertrag, im Zusammenhang mit einer erfolgten arbeitgeberseitigen Kündigung geregelt.
Sie benötigen Beratung zu Vertragsklauseln, Unterstützung bei Verhandlungen, Formulierungshilfe beim Erstellen eines Vertrages oder einzelner Bestandteile, Prüfung bestehender Verträge oder Klauseln auf ihre Wirksamkeit, dann wenden Sie sich an die Kanzlei. Hier wird Ihnen geholfen.
Zur Vorbereitung eines etwaigen Termins und der Bearbeitung Ihres Anliegens sollten Sie folgende Unterlagen vorab per E-Mail an die Kanzlei senden:
- Ausgefüllten Mandantenbogen/Fragebogen mit unterzeichneter Belehrung
- Ihr an die Kanzlei gerichtetes Begehren oder Fragen (z. B. entwerfen Sie mir einen Vertrag für einen Bäcker, wir würden Sie diese Klausel verstehen, prüfen Sie bitte den beigefügten Aufhebungsvertrag, kann ich den Unterschreiben, worauf sollte ich noch achten, …)
- den zu prüfenden Vertrag mit Anlagen, Ergänzungen (z. B. Regelungen zum Bonus/Dienstwagen/…), Änderungen (z. B. Erhöhung oder Senkung der Arbeitsstunden oder des Gehalts) und Verlängerungen der Befristungen
- auf Sie anzuwendende Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen
- Unterlagen bzgl. einer etwaig bestehenden Rechtsschutzversicherung