Sozialrecht

Sozialrecht

Das Sozialrecht umfasst Rechtsfragen aller Personen für den Fall der Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität im Pflege- oder Rentenfall, aber auch bei einem Arbeitsunfall. Zudem erstreckt sich dieser Bereich über die Probleme von Menschen mit Behinderung sowie den Rechtsfragen zu den Themen BAföG, Wohn-, Erziehungs- und Kindergeld.

Der Begriff Sozialrecht umfasst den gesamten Bereich staatlicher Leistungsverwaltung gegenüber dem privaten Bürger. Für Sie heißt das: Immer wenn ein Bürger von einer Behörde eine geldwerte Leistung (z. B. Transferleistungen wie ALG II) begehrt, handelt es sich um einen Bereich des Sozialrechts.

Im Sozialrecht berate ich Sie gern schon bei der Erstellung von Anträgen auf Versicherungsleistungen wie Arbeitslosengeld, ALG II, Renten, Grundsicherung, etc.

Über uns

Die Kanzlei besteht seit 2007 in Berlin. Das Team setzte sich zunächst aus einem Rechtsanwalt und einer freiberuflichen Mitarbeiterin zusammen. Mit den Jahren kamen Standorte hinzu und die Anzahl der Rechtsträger sowie der Angestellten wuchs. Das Anliegen der Kanzlei ist es, die von hier vertretenen Mandanten mit hoher Kompetenz zu beraten und sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich engagiert zu begleiten. Wertgeschätzt werden von den Mandanten die gebotene Expertise, die gute Erreichbarkeit der Kanzlei, die zeitnahe Terminvergabe, der persönliche Kontakt zu den Anwälten und Mitarbeitern sowie die erfolgsorientierte und rasche Bearbeitung der jeweiligen rechtlichen Interessen.

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