Das Sozialrecht umfasst Rechtsfragen aller Personen für den Fall der Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität im Pflege- oder Rentenfall, aber auch bei einem Arbeitsunfall. Zudem erstreckt sich dieser Bereich über die Probleme von Menschen mit Behinderung sowie den Rechtsfragen zu den Themen BAföG, Wohn-, Erziehungs- und Kindergeld.
Der Begriff Sozialrecht umfasst den gesamten Bereich staatlicher Leistungsverwaltung gegenüber dem privaten Bürger. Für Sie heißt das: Immer wenn ein Bürger von einer Behörde eine geldwerte Leistung (z. B. Transferleistungen wie ALG II) begehrt, handelt es sich um einen Bereich des Sozialrechts.
Im Sozialrecht berate ich Sie gern schon bei der Erstellung von Anträgen auf Versicherungsleistungen wie Arbeitslosengeld, ALG II, Renten, Grundsicherung, etc.