Ausländerrecht

Gerade für Menschen die nicht in Deutschland geboren worden sind, ist der Beratungsbedarf nach einer Einreise in die Bundesrepublik groß. Aus diesem Grund biete ich Ihnen u. a. für nachfolgende Punkte ausführliche und kompetente Beratung an:

  • Eigenständiges Aufenthaltsrecht
  • Einbürgerung, Abstammung
  • Einreise und Aufenthalt, Familiennachzug
  • Ausländerrechtliche Folgen von Trennung und Scheidung

Im Verlauf meiner anwaltlichen Tätigkeit hat sich gezeigt, dass es hier oft zu einer Überschneidung der Rechtsgebiete bei der Betreuung von Mandaten mit Migrationshintergrund, bzw. Auslandskontakt kommt. Bitte zögern Sie nicht mich anzusprechen. Eine Beratung kann – sofern gewünscht – auch in russischer Sprache erfolgen.

Asylgesetz

Weiter lesen

Staatsangehörigkeitsgesetz

Weiter lesen

Freizügigkeitsgesetz

Weiter lesen

Aufenthaltsgesetz

Weiter lesen

Über uns

Die Kanzlei besteht seit 2007 in Berlin. Das Team setzte sich zunächst aus einem Rechtsanwalt und einer freiberuflichen Mitarbeiterin zusammen. Mit den Jahren kamen Standorte hinzu und die Anzahl der Rechtsträger sowie der Angestellten wuchs. Das Anliegen der Kanzlei ist es, die von hier vertretenen Mandanten mit hoher Kompetenz zu beraten und sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich engagiert zu begleiten. Wertgeschätzt werden von den Mandanten die gebotene Expertise, die gute Erreichbarkeit der Kanzlei, die zeitnahe Terminvergabe, der persönliche Kontakt zu den Anwälten und Mitarbeitern sowie die erfolgsorientierte und rasche Bearbeitung der jeweiligen rechtlichen Interessen.

KONTAKTIEREN SIE UNS!