Gerade für Menschen die nicht in Deutschland geboren worden sind, ist der Beratungsbedarf nach einer Einreise in die Bundesrepublik groß. Aus diesem Grund biete ich Ihnen u. a. für nachfolgende Punkte ausführliche und kompetente Beratung an:
- Eigenständiges Aufenthaltsrecht
- Einbürgerung, Abstammung
- Einreise und Aufenthalt, Familiennachzug
- Ausländerrechtliche Folgen von Trennung und Scheidung
Im Verlauf meiner anwaltlichen Tätigkeit hat sich gezeigt, dass es hier oft zu einer Überschneidung der Rechtsgebiete bei der Betreuung von Mandaten mit Migrationshintergrund, bzw. Auslandskontakt kommt. Bitte zögern Sie nicht mich anzusprechen. Eine Beratung kann – sofern gewünscht – auch in russischer Sprache erfolgen.