Das Straßenverkehrsrecht umfasst eine Sammlung von Teilgebieten des Rechts, nämlich dem Verkehrszivilrecht (zB. Autokauf und Leasing, Gewährleistung, Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls), dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (zB. Bußgeldbescheid, Punkt in Flensburg oder Fahrverbot wegen eines Verstoßes gegen eines der im Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI) aufgeführten Tatbestände), dem Verkehrsstrafrecht (zB. Geldstrafe, Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr) , Verkehrsverwaltungsrecht (Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuchauflage und Abschleppmaßnahmen) sowie dem Versicherungsrecht (Haftpflicht-/ Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung). Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren bundesweit außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen des Verkehrsrechts. Mit unserem verkehrsrechtlichen Fachwissen und unserem Verhandlungsgeschick können wir Ihnen außergerichtlich und gerichtlich u.a. bei folgenden Fragen helfen:
- Gewährleistungsdurchsetzung und Abwehr bei Kraftfahrzeugkauf und –leasing, (Rück)abwicklung von Leasingverträgen
- Unfallregulierung mit Unfallgegner und den Versicherungen (Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen etc.)
- Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei arbeitsrechtlichen Überschneidungen (Haftung von Arbeitnehmern bei Verkehrsunfällen / Arbeitszeit des Fahrpersonals/ Kündigungen wegen Verkehrsvergehen/ Fragen rund um das Dienstfahrzeug)
- Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung von Mietwagenunternehmen auch bei mietrechtlichen Überschneidungen
- Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung bei Abschleppfällen.
- Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren
Beschäftigt Sie gerade ein verkehrsrechtliches Problem, dann rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern.