Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht gehört zu den Kernkompetenzen der Kanzlei und wird schwerpunktmäßig vom Kanzleiinhaber bearbeitet.

Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen von Personen, die sich für eine gemeinsame Unternehmung zusammenschließen oder vormals zusammengeschlossen haben und diese nun wieder auflösen wollen. Es ist hierbei zu unterscheiden, ob es sich um Personengesellschaften (GBR, OHG, KG) und / oder Kapitalgesellschaften (juristische Personen / Körperschaften: z. B. Verein, eingetragener Verein, GmbH, AG) oder eine Mischform der o. g. Rechtsbeziehungen handelt.

Die Unterschiede der Gesellschaftsformen zeigen sich in der Art der Person, der Haftung, der Besteuerung, der Leitung und der Eintragung im Handelsregister.

Die Kanzlei verfügt über jahrelange Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von Unternehmensgründern und bestehenden kleinen und mittelständischen Unternehmen, Gesellschaftern sowie Geschäftsführern. Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich werden rechtliche Belange der Mandanten vertreten.

Mit vorhandenem und regelmäßig aktualisierten gesellschaftsrechtlichem Fachwissen und Verhandlungsgeschick können wir Ihnen wie folgt helfen:

  • Beratung bei der Wahl der Gesellschaftsform;
  • Unterstützung und rechtliche Beratung bei der Gründung einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft;
  • Erstellung von Gesellschaftsverträgen;
  • Erstellung von Geschäftsführerverträgen, etc.;
  • Beratung, Verhandlung und Vertragsgestaltung bei Kauf und / oder Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen und bei der Umwandlung von Gesellschaften;
  • Beratung im Hinblick auf Gesellschafterversammlungen, Formulierung von Gesellschafterbeschlüssen;
  • Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Änderungen;
  • Beratung zur Haftung von Gesellschaftsorganen und Geschäftsführern;
  • Führen von außergerichtlichen und gerichtlichen Gesellschafterstreitigkeiten;
  • Beratung bei Problemen mit einem oder mehreren Angestellten des Unternehmens.

Beschäftigt Sie gerade ein rechtliches Problem, dann rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern.

Über uns

Die Kanzlei besteht seit 2007 in Berlin. Das Team setzte sich zunächst aus einem Rechtsanwalt und einer freiberuflichen Mitarbeiterin zusammen. Mit den Jahren kamen Standorte hinzu und die Anzahl der Rechtsträger sowie der Angestellten wuchs. Das Anliegen der Kanzlei ist es, die von hier vertretenen Mandanten mit hoher Kompetenz zu beraten und sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich engagiert zu begleiten. Wertgeschätzt werden von den Mandanten die gebotene Expertise, die gute Erreichbarkeit der Kanzlei, die zeitnahe Terminvergabe, der persönliche Kontakt zu den Anwälten und Mitarbeitern sowie die erfolgsorientierte und rasche Bearbeitung der jeweiligen rechtlichen Interessen.

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