Nach eingehender Prüfung Ihrer Unterlagen und einem persönlichen Gespräch, welches selbstverständlich zunächst fernmündlich erfolgen kann, biete ich Ihnen im konkreten Fall eine effektive und konsequente Beitreibung Ihrer Außenstände an. Hierbei ist es für mich nicht maßgeblich, ob sich die zu fordernden Beträge über mehrere Hundert oder Tausende von Euro belaufen, oder Ihnen eine letzte Teilzahlung in Höhe von „gerade mal noch 50,00 EUR“ beläuft. Ich will Ihre berechtigten Forderungen für Sie durchsetzen.
Um die Kosten für Sie gering zu halten und unnötige Ausgaben zu vermeiden prüfe ich vorab ein-gehend, ob die Durchsetzung Ihrer Forderung zum jeweiligen Zeitpunkt sinnvoll ist. Bei der Gel-tendmachung Ihrer Forderungen, werden die Kosten meiner Inanspruchnahme grundsätzlich vom Schuldner angefordert.
Vor diesem Hintergrund biete ich Ihnen nachfolgende Dienstleistungen an:
- anwaltliche Aufforderungsschreiben (außergerichtlich)
- Aushandlung von Ratenzahlungsvereinbarungen (sofern sinnvoll und möglich)
- Zahlungsüberwachung
- Einleitung/Beantragung eines gerichtlichen Mahnverfahrens
- Beantragung eines Vollstreckungsbescheides
- Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (u. a. Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung, Pfändungen in bewegliches und unbewegliches Vermögen)
Vor diesem Hintergrund prüfe ich aber auch gern, ob ggf. gegen Sie geltend gemachte Forderungen der Höhe nach berechtigt sind. Sollten Sie einen Mahnbescheid erhalten haben und sich nicht sicher sein, wie sich die Forderung zusammensetzt, zögern Sie bitte nicht mich zu kontaktieren. Eine Überprüfung, ob die Einlegung eines Rechtsmittels in einem solchen Fall sinnvoll ist, kann ich binnen der zweiwöchigen Frist übernehmen.